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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 123 - 124)
Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck). Mehrseitig, auf Seite 3 und den folgenden Seiten derselbe Vordruck wie auf Seite 2. Mit Ausnahme von Seite 1 darf jede Seite Angaben über nur ein Fahrzeug enthalten. Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.
Abbildung Seite 1:
Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach § 41 FZV Gültig vom bis Das vorstehende Kennzeichen ist Vorname, Name, Firma Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz, Straße und Hausnummer für die nachfolgend beschrieben Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten zugeteilt worden. Dieses Heft gilt nur, wenn die nachfolgende Beschreibung für das jeweilige Fahrzeug vom Inhaber in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist. Ort, Datum Name der Zulassungsbehörde Unterschrift
Abbildung Seite 2: 1Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus 2Hersteller-Kurzbezeichnung (Marke) 3Fahrzeug-Identifizierungsnummer 4Hubraum in cm3 Nennleistung in kW Leermasse in kg(nur bei Krafträdern)5Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs (soweit nicht bekannt Baujahr)6Zulässige Gesamtmasse in kg 7Zulässige max. Achslast in kgAchse 1Achse 4Achse 2Achse 5Achse 38Höchstgeschwindigkeit in km/h Ort, DatumUnterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs